Wer kennt sie nicht aus der Praxis: Mythen zu Zurrgurten bzw. Spanngurten. So wird zum Beispiel immer wieder darüber diskutiert, ob ein Zurrgurt verdreht oder verknotet sein darf – die Mythen und Halbwahrheiten sind vielfältig und scheinen keine Grenzen zu kennen. Fragt man in einem Seminar oder Projekt zu Zurrgurten nach, erhält man leider oft falsche oder sogar gefährliche Antworten. In diesem Artikel möchten wir die häufigsten Irrtümer aufklären und für mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit Zurrgurten sorgen.
Häufig wird darüber spekuliert, dass Zurrgurte ein Haltbarkeitsdatum haben könnten. Ein oft genanntes Argument ist, dass das Material mit der Zeit spröde werden könne. Tatsächlich kann ein Gurt durch äußere Einflüsse wie Sonneneinstrahlung, Kälte, Regen oder Eis allmählich an Elastizität und Festigkeit verlieren. Solange ein Zurrgurt jedoch nicht die sogenannte Ablegereife erfüllt – also bestimmte Schäden oder Mängel aufweist, die seine sichere Nutzung ausschließen –, besitzt er kein festes Haltbarkeitsdatum. Das gilt im Übrigen für alle Hilfsmittel zur Ladungssicherung.

Zurrgurte abschneiden
Gerade bei Kleintransportern sind Standard-Zurrgurte oft zu lang – meist werden Gurte mit einer Länge von 8 Metern bereitgestellt, obwohl häufig nur etwa 4 Meter benötigt werden. Doch darf das überstehende Losende des Gurtes, also der längere Abschnitt ohne Ratsche, gekürzt werden? Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Hersteller haben dies schon immer toleriert. Zurrgurte werden in großen Längen gewebt, eingefärbt und dann auf die vom Kunden gewünschte Länge zugeschnitten. Das Kürzen hat keinerlei Einfluss auf die Zugfestigkeit oder die auf dem Etikett angegebenen Werte.
Seit März 2023 ist diese Praxis nun auch offiziell in den Regelwerken verankert: Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1↗ erlaubt das Kürzen von Zurrgurten ausdrücklich und schafft damit Klarheit.
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